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Service & Abgasmessung

GK71 Überprüfung

Gemäß der ÖVGW Richtlinie G K71 müssen Sie Ihre Gasanlagen alle 15 Jahre auf Dichtheit überprüfen lassen. Zu überprüfende Bereiche einer Gasanlage laut der G K71 sind:

  • Steigleitung
  • Verteilungsleitung
  • Verbrauchsleitung
  • Gaszähleranlage
  • Absperreinrichtungen
  • Geräteanschlussleitungen
  • Abgasführung
  • Gasgeräteanlagen

Dichtheitsprüfung

Es gehört eine Dichtheitsprüfung durchgeführt. Nach Sicherstellung, dass die Anlage dicht ist, kann ein positiver Befund ausgestellt werden. Sollte diese nicht dicht sein, so wird eine Gebrauchsfähigkeitsprüfung angesetzt.

Unsere Lösung

Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles, auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes, Angebot. Mit einer Rückmeldung können Sie innerhalb von 24/7 von unserer Seite rechnen. Gerne können Sie uns vorab alle Informationen an office@clever-installiert.at zukommen lassen oder uns unter der Nummer +43 660 777 11 99 kontaktieren.

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Abgasmessung

In Wien müssen alle Feuerstätten nach dem Wiener Luftreinhaltegesetz einer Abgasmessung unterzogen werden. Demzufolge müssen Gasthermen bis zu 26 kW Leistung alle 4 Jahre, und Gasthermen mit einer Leistung zwischen 26 und 50 kW alle 2 Jahre einer Abgasprüfung unterzogen werden. Zur Abgasmessung sind nur vom Magistrat der Stadt Wien zugelassene Überprüfungsorgane befugt: Rauchfangkehrer und Installateure mit entsprechender Prüfung und Zulassung. Bei der Abgasmessung wird überprüft, ob einerseits der Mindestwirkungsgrad (Energie-Effizienz) eingehalten und andererseits die Emissionsgrenzen für Kohlenmonoxid, Stickoxide und Ruß nicht überschritten werden.

Hinweis: Der Betreiber einer Gastherme oder eines sonstigen Gasgerätes hat – wie der Halter eines Fahrzeuges – für die einwandfreie und sichere Funktion zu sorgen.

Unsere Lösung

Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles, auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes, Angebot. Mit einer Rückmeldung können Sie innerhalb von 24/7 von unserer Seite rechnen. Gerne können Sie uns vorab alle Informationen an office@clever-installiert.at zukommen lassen oder uns unter der Nummer +43 660 777 11 99 kontaktieren.

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Gasgerätestörung

Bei der Wartung der Gasgeräte gilt es Risiken von vorn hinein auszuschließen und auf die Sicherheit aller Beteiligten zu achten. Aus diesem Grund nehmen unsere Gas Installateure und Techniker in regelmäßigen Abständen an Schulungen und Fortbildungen teil, um so immer auf dem aktuellsten Stand zu sein.

Durch regelmäßige Wartungen können wir von Clever Installiert mögliche Problemquellen bereits im Vorfeld erkennen und diese direkt beheben.

Daher empfehlen wir unseren Kunden eine jährliche Sicherheitskontrolle, bei der wir die Gasgeräte nach der bestehenden Grundlagennorm auf Funktion, Dichtheit und Betriebssicherheit überprüfen. So ist gewährleistet, dass die Anlage nicht nur sicher ist, sondern auch lange hält.

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